Strom wird billiger-Erfolg für VP-Arbeitnehmer

Der umfassende Vergleich der AK-Tirol mit der TIWAG hat gezeigt, dass sich die Beharrlichkeit der VP-Arbeitnehmer/Innen letztlich doch durchgesetzt hat. Als AAB-Tirol danken wir AK -Präsident Erwin Zangerl und seinem Team für den Einsatz bei dieser Problematik über ein Jahr, aber auch Landeshauptmann Anton Mattle, der zuletzt eingegriffen hat und die Lösung ermöglicht hat.

„Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass es einen starke Arbeitnehmerbewegung in der AK, aber auch im Landtag und Nationalrat braucht“, so AAB Obmann Jakob Wolf.

Der Vergleich zwischen TIWAG und AK im Detail: 

Die Stromkostenentlastung wird auf Basis der günstigen Arbeitspreise vom 1. Juni 2021 erfolgen. Dies gilt sowohl für in den Altverträgen verbliebene als auch für in den Neuvertrag umgestiegene Kund:innen sowie für Sondertarife wie der Völser Seesiedlung. Für IKB-Kund:innen verlangt die AK Tirol von der IKB schriftlich, sich dem Vergleich anzuschließen, ansonsten erfolgen weitere rechtliche Schritte.

Die Abwicklung bzw. Rückzahlungen erfolgen durch die TIWAG, beginnend mit März 2024 rollierend. Es erfolgt eine direkte Überweisung der Gutschrift auf das Bankkonto der Kund:innen. Eine Verzichtserklärung ist nicht erforderlich!
Es kommt zu einer Senkung des Arbeitspreises für alle TIWAG-Kund:innen ab 1.7.2024 auf 11,8 Cent netto pro kWh (gilt auch für Grundversorgungstarif)

Die TIWAG gibt eine Absichtserklärung ab zur Senkung des Arbeitspreises für alle TIWAG-Kund:innen ab 1.1.2025 auf unter 10 Cent netto pro kWh

Die beiden TIWAG-Boni werden mit 1.7.2024 bzw. 31.12.2024 schrittweise zurückgenommen, wobei der Stromtarif in höherem Ausmaß gesenkt wird, wie der weggefallene Bonus.

Für Kund:innen der Völser Seesiedlung wird es eine eigene Sonderregelung geben. Gegen das Urteil des BG Innsbruck im ÖSPI-Verfahren wird seitens der TIWAG keine Berufung erhoben.

Beste Grüße,
Jakob Wolf
AAB Tirol Landesobmann

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