Heizkostenzuschuss 2026/2027 mit optimiertem Service und weniger Bürokratie

Das Land Tirol setzt den Heizkostenzuschuss auch für die Heizperiode 2026/2027 fort. Haushalte mit geringem Einkommen erhalten 250 Euro Unterstützung. Gleichzeitig wurden die Einkommensgrenzen erhöht, damit mehr Menschen vom Zuschuss profitieren können.

Die Antragsfrist läuft von 1. Mai bis 31. Oktober 2026, die Auszahlung erfolgt einmalig ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison.

Die Antragstellung wurde vereinfacht und erfolgt bevorzugt online, eine analoge Antragstellung bleibt aber weiterhin möglich. Alle Informationen sowie das Antragsformular finden sich unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss. Die Beantragung ist außerdem über das Landes-Online-Portal Digital Service Tirol möglich.

Die Netto-Haushaltseinkommensgrenzen liegen bei 1.435 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt, 2.265 Euro für zwei Personen, 2.665 Euro für drei Personen und 2.965 Euro für vier Personen. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 300 Euro. Das Haushaltseinkommen des Vorjahres ist grundsätzlich im Erklärungsweg anzugeben. Vor der Auszahlung können im Einzelfall Unterlagen angefordert und Überprüfungen durchgeführt werden. Wer den Zuschuss bereits im Vorjahr erhalten hat, bekommt automatisch ein neues Formular zugesandt und kann die bereits bekannten Daten prüfen und bei weiterem Bedarf erneut beantragen. Mindestpensionisten mit Ausgleichszulage, die den Heizkostenzuschuss 2025/2026 bereits erhalten haben, müssen keinen neuen Antrag stellen; nach Prüfung erfolgt die Auszahlung automatisiert.

Unterstützung bei der Antragstellung gibt es in den Standortgemeinden sowie beim Tiroler Hilfswerk in Innsbruck. Zusätzlich sind Online-Beratungen möglich, Termine für Video- oder Telefonberatungen können über die Online-Terminvereinbarung des Landes gebucht werden.

Hier das PDF Dokument dazu >>>>> Factsheet_Heizkostenzuschuss_2026_2027
(Quelle: Land Tirol)

Beste Grüße
Jakob Wolf
(AAB Landesobmann)

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