Palfrader begrüßt „Bewegung in der Widmungsfrage“

„Es freut mich, dass meine Vorschläge gegen das Baulandhorten Gehör finden.“ Mit diesen Worten kommentiert Wohnbaulandesrätin und AAB-Landesobfrau Beate Palfrader die Diskussionen der letzten Tage und begrüßt die jüngsten Aussagen von WB-Präsident Christoph Walser rund um das Thema Baulandüberhang und Spekulation mit Grund und Boden.

Palfrader betont einmal mehr, dass vor Rückwidmungen niemand Angst haben müsse: „Wichtig ist in dieser Frage vor allem die Rechtssicherheit, damit sich GrundstückseigentümerInnen in einem entsprechend langen Zeitraum auf eine geänderte Rechtslage einstellen können. Eine Zehn-Jahresfrist ist meines Erachtens jedenfalls ausreichend.“

Die Wohnbaulandesrätin weist darauf hin, dass Widmungen in Bauland als hoheitlicher Akt grundsätzlich einen Zweck verfolgen und auch in der Vergangenheit verfolgt haben, nämlich ein Grundstück auch zu bebauen. Wenn dieser Zweck nicht erfüllt wird oder wurde, sei eine Rückwidmung nur der logische Schritt. Außerdem könne das Grundstück ja jederzeit bei Bedarf wieder gewidmet werden. Allerdings sollte dann die Vertragsraumordnung zum Zug kommen, damit dann auf leistbares Wohnen Bedacht genommen werden könne.

Abschließend weist Palfrader noch darauf hin, dass es bei Neuwidmungen ja bereits eine Bebauungsfrist von zehn Jahren gäbe. „Ich finde es daher sachlich gerechtfertigt, neu gewidmetes Bauland und unbebautes Bauland gleich zu behandeln. Beides sollte innerhalb von zehn Jahren seinem Widmungsweck zugeführt werden.“

Foto: Land Tirol/Berger

Landesobfrau LRin Beate Palfrader

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