Betreuung in den Osterferien

In den Osterferien, von Montag, 6. April bis Freitag, 10. April sowie am Dienstag, den 14. April, soll überall dort wo nicht ohnehin geöffnet ist, eine eingeschränkte Betreuung an Kinderkrippen, Kindergärten und Horte angeboten werden. Die Eltern und Erziehungsberechtigten, die in systemerhaltenden Infrastruktureinrichtungen arbeiten (wie z.B. Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, Lebensmittelverkäuferinnen und Lebensmittelverkäufer etc.), sollen ihren Bedarf an die jeweiligen Einrichtungen melden, damit diese eine entsprechende Betreuung organisieren können. Fach,- und Assistenzkräfte, die keiner Risikogruppe angehören, werden aufgerufen, sich freiwillig für die Betreuung während der Osterferien zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen dazu: https://bit.ly/2WEU9Fv

Bedarfsgerechte Betreuung in Schulen soll ebenfalls gewährleistet werden

Die Betreuung in der Osterwoche soll von Montag, dem 6. April, bis Donnerstag, 9. April, zu denselben Zeiten wie in normalen Schulwochen gewährleistet werden. Am Freitag, dem 10. April (Karfreitag) haben die Schulen bis 12 Uhr geöffnet. Seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung erfolgt dazu ein Aufruf an alle Lehrerinnen und Lehrer, die keiner der definierten Risikogruppen angehören, sich freiwillig für Betreuungstätigkeiten in Schulen während der Osterferien zu melden. Eltern und Erziehungsberechtigte, die in systemerhaltenden Infrastruktureinrichtungen arbeiten (wie z.B. Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, Lebensmittelverkäuferinnen und Lebensmittelverkäufer etc.), richten die diesbezügliche Bedarfsmeldung bis 1.4.2020, 9.00 Uhr, formlos an die jeweilige Direktion.

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