Landtag fordert Ende der Terminpflicht
Der Tiroler Landtag hat einstimmig beschlossen, die Tiroler Landesregierung zu beauftragen, beim Bundesministerium für Finanzen darauf hinzuwirken, dass die Finanzämter künftig wieder ohne Voranmeldung und ohne Zugangsbeschränkungen zu festgelegten Öffnungszeiten für persönliche Vorsprachen geöffnet sind.
„Der direkte und niederschwellige Zugang zu den Finanzämtern muss für alle Bürgerinnen und Bürger wieder gewährleistet sein. Die derzeitigen Zugangsbeschränkungen sind ein Überbleibsel aus der Corona-Zeit und heute nicht mehr zeitgemäß“, stellt AAB-Landtagsabgeordnete Iris Zangerl-Walser fest, die diesen Antrag in den Landtag eingebracht hat.
Mit der Einführung der Infocenter im Jahr 2006 sei bewusst eine bürgernahe Service-Struktur geschaffen worden. „Nachdem im März 2020 die Corona-Pandemie hereinbrach, wurde als gesundheitliche Vorsichtsmaßnahme als Voraussetzung für den Finanzamtszutritt – wie in vielen anderen öffentlichen Institutionen – eine telefonische oder Online-Voranmeldung eingerichtet. Die Anmeldungsverpflichtung blieb seitdem bestehen und wurde nach Corona nicht wieder abgeschafft“, schildert Zangerl-Walser die Entstehung der Zugangsbeschränkungen.
„Wer Fragen hat, soll unkompliziert Hilfe vor Ort bekommen. Genau zu diesem Prinzip müssen wir jetzt zurückkehren. Wir müssen wieder Servicegedanken wieder in den Mittelpunkt zu stellen: Finanzämter sind für die Menschen da. Es kann nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger an der Tür abgewiesen oder an andere Stellen verwiesen werden“, fordert die AAB-Landtagsabgeordnete.
Besonders kritisch sieht sie die Auswirkungen auf ältere Menschen und auf Personen ohne digitale Kompetenzen oder für all jene, die sehr kurzfristig Unterstützung benötigen: „Viele sind auf persönliche Beratung angewiesen. Wenn sie nur mit Termin oder gar nicht mehr ins Finanzamt kommen, entsteht eine unnötige Hürde. Das darf es in einem modernen Staat nicht geben.“
Abschließend betont Zangerl-Walser: „Wir wollen einen offenen, bürgernahen Zugang zu unseren Behörden. Das ist eine Frage des Respekts gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern.“
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