LRin Palfrader: „Kinderbetreuung für alle möglich, die eine brauchen“

Kinderbetreuungseinrichtungen öffnen schrittweise

Eine besondere Last hatten während der Quarantäne Eltern zu tragen, die ihre Kinder unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen zu Hause betreuen mussten. Bildungslandesrätin Beate Palfrader ist sich dieser Situation sehr bewusst: „Mir ist es wichtig, den Eltern und Erziehungsberechtigten meinen Dank für ihren Einsatz in dieser Ausnahmesituation auszusprechen.“
Gleichzeitig informiert LRin Palfrader über die weitere Vorgangsweise sowie über die jetzigen Möglichkeiten einer Betreuung in den Kindergärten, Krippen und Horte: „Nun können all jene Kinder in den Einrichtungen betreut werden, deren Eltern eine Betreuung benötigen. Das ist unabhängig von der Art ihrer beruflichen Tätigkeit, ob im Home-Office gearbeitet wird oder aus anderen Gründen ein Betreuungsbedarf besteht. Auch die Vorlage einer Arbeitsbestätigung ist nicht mehr erforderlich“. Dennoch ersucht die Bildungslandesrätin, wenn möglich, die Betreuung weiterhin zuhause fortzusetzen, damit nicht zu viele Kinder in den Einrichtungen sind.
In einem weiteren Schritt soll ab 18. Mai der Kindergartenbetrieb insbesondere für alle jene Kinder, die ab Herbst in die Volksschule wechseln, regulär stattfinden. Außerdem werden alle Kinder mit Sprachförderbedarf wieder in den Einrichtungen betreut. „Wir beginnen die Öffnung deshalb mit diesen Kindern, da die Kindergärten nicht nur einen Betreuungsauftrag, sondern auch einen Bildungsauftrag zu erfüllen haben. Es geht darum, den Kindern einen möglichst guten Start in die Schule zu ermöglichen“, erklärt LRin Palfrader die Vorgangsweise. In Tirol gibt es rund 7.000 Fünfjährige, die sich im letzten Kindergartenjahr befinden, während rund 3.000 Kinder mit vier und fünf Jahren einen zusätzlichen Sprachförderbedarf haben.

Abstandsregelungen von einem Meter

Mit den Gesundheitsbehörden wurden Empfehlungen für Hygienemaßnahmen erarbeitet, darüber hinaus gelten die Abstandsbestimmungen von mindestens einem Meter. In den Einrichtungen erfolgt die Betreuung in möglichst kleinen Gruppen, wobei es keine fixe Obergrenze bezüglich der Anzahl von Personen in einem Raum gibt.
Grundsätzlich ist die Einhaltung des Abstands für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren aufgrund ihrer Bedürfnisse nach Nähe und Geborgenheit und der Unterstützung im Alltag nicht durchgängig möglich. LRin Palfrader: „Kinder haben besondere Bedürfnisse, darauf muss selbstverständlich Rücksicht genommen werden.“ (Quelle: Land Tirol)

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