LRin Palfrader: „Kinderbetreuung auch während des zweiten Lockdowns gesichert!“
Bei Bedarf tirolweit Betreuungsmöglichkeiten
Die Kinderbetreuung ist auch mit Beginn des zweiten Lockdowns in Tirol gesichert. Wer für sein Kind Betreuungsbedarf hat, kann es auch in Betreuung geben. Bildungslandesrätin Beate Palfrader appelliert dennoch an die Eltern: „Es braucht jetzt noch einmal eine besondere Anstrengung, damit der Lockdown möglichst große Wirkung entfaltet. Deshalb sollten Kinder, wo es möglich ist, zu Hause bleiben und dort betreut werden.“
Die Bildungslandesrätin ersucht um Verständnis für den neuerlichen Shutdown: „Leider führt kein Weg vorbei, auch in der Kinderbetreuung eine Reduktion an Kontakten zu durchzuführen. Ich bitte deshalb alle Tirolerinnen und Tiroler, nach Möglichkeit ihren Anteil zur Bewältigung der Pandemie beizutragen.“
Bekanntgabe des Betreuungsbedarfs
So könne die Kinderbetreuung unabhängig von der Art der beruflichen Tätigkeit oder davon, ob die Arbeit im Homeoffice verrichtet wird, in Anspruch genommen werden. „Wichtig ist jedoch, den Betreuungsbedarf der Einrichtung im Vorhinein bekannt zu geben, damit sich diese organisatorisch vorbereiten kann. Selbstverständlich wird auch ein kurzfristiger Bedarf gedeckt“, kann LRin Palfrader alle Eltern beruhigen und weist darauf hin, dass Eltern ihren Kinderbetreuungsbedarf weder begründen noch nachweisen müssen und nicht abgewiesen werden dürfen.
Dank an die PädagogInnen
Ein besonderes Anliegen ist der Bildungslandesrätin, die Betreuung von Kindern mit Sprachförderbedarf und von Kindern im letzten Kindergartenjahr im Sinne einer bestmöglichen Frühförderung zu erhalten. Für Kinder im letzten Kindergartenjahr ist die Besuchspflicht ausgesetzt, sie gelten also als entschuldigt. Abschließend streicht LRin Palfrader den Einsatz der PädagogInnen hervor: „Ich möchte mich an dieser Stelle für den vorbildlichen Einsatz aller PädagogInnen bedanken, die diese schwierige Situation bewältigen müssen.“
Für weitere Fragen steht den Eltern eine Hotline des Landes unter der kostenfreien Rufnummer 0800 100 360 zur Verfügung. Anfragen sind auch per E-Mail möglich: elementarbildung-meldung@tirol.gv.at. (Quelle: Land Tirol)
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