Land Tirol und AK richten einen Covid-ArbeitnehmerInnenfonds ein
Unterstützung für in Not geratene ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose, AlleinerzieherInnen und deren Familien gibt es ab sofort!
Bei der heutigen Pressekonferenz haben Landesobfrau LRin Beate Palfrader und Landeshauptmann Günther Platter die Richtlinien zum Covid-ArbeitnehmerInnenfonds vorgestellt. Insgesamt werden 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, davon kommen 2 Millionen Euro von der Arbeiterkammer Tirol.
Der Großteil der Bevölkerung in unserem Land sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Land Tirol befindet sich aufgrund der Corona-Pandemie in einer historisch einzigartigen Ausnahmesituation. ArbeitnehmerInnen sowie Alleinerziehende und ihre Familien geraten deshalb unverschuldet in finanzielle Notlagen durch Kündigungen oder Kurzarbeit. Wo bestehende, gesetzlich vorgesehene Hilfeleistungen nicht greifen, müssen diese Personengruppen bestmöglich unterstützt werden. Daher wird nun gemeinsam mit der Arbeiterkammer Tirol ein eigener Covid-ArbeitnehmerInnenfonds eingerichtet, welcher ab sofort in Kraft tritt!
„Der vom Land Tirol und der Arbeiterkammer Tirol eingerichtete Covid-ArbeitnehmerInnenfonds dient zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise. Der Tiroler Landesregierung ist es ein großes Anliegen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitslose und ihre jeweiligen Familien in ihrer Not nicht alleine zu lassen und ihnen schnell und direkt zu helfen. Dieser Fonds ist dafür bestens geeignet“, betont Arbeitslandesrätin Beate Palfrader.
Der Präsident der Tiroler Arbeiterkammer, Erwin Zangerl, ergänzt: „Viele Arbeitnehmer-Familien erleiden dramatische Einkommensverluste durch die Corona-Krise. Viele machen sich große Sorgen: Wie soll die Miete bezahlt werden, ein Kredit oder die Pensionsvorsorge? Ich danke dem Land für dieses starke Signal- hier wollen wir gemeinsam einen Schutzschirm spannen, um soziale Härtefälle abzufedern.“
Zur Behandlung der Anträge wurde eine eigene Kommission eingerichtet. Diese soll unter der Leitung Herbert Peer (Netzwerk Tirol Hilft), VertreterInnen des Landes Tirol (Abteilung Soziales sowie Abteilung Gesellschaft und Arbeit) und der Arbeiterkammer Tirol angehören. Die Kommission hat dazu eine entsprechende Richtlinie erarbeitet, die als Grundlage für die Beurteilung der Anträge dient.
Um die einzelnen Notsituationen zielgerichtet und bedarfsgerecht beurteilen und abfedern zu können, steht die Kommission laufend mit sämtlichen Institutionen im Sozialbereich im Austausch. So wird sichergestellt, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird. Die verwaltungstechnische Abwicklung der Anträge erfolgt über das Land Tirol.
Betroffene Personen können mittels eines eigenen Covid-ArbeitnehmerInnenfonds Antragsformulars ab sofort unter https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/beihilfen/formulare-unterstuetzung-covid-arbeitnehmerinnenfonds/ oder telefonisch unter: 0512/ 508 2005 oder per Post: Amt der Tiroler Landesregierung, Corona-ArbeitnehmerInnenfonds, Eduard Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, oder via Mail covid.arbeitnehmerfonds@tirol.gv.at um finanzielle Unterstützung ansuchen. Zusätzliche Informationen sind auf der Startseite https://www.tirol.gv.at/ in der Rubrik Informationen zu Coronavirus zu finden.
Share: