Land Tirol richtet Fonds für private Kinderbetreuungseinrichtungen ein

Fördertopf umfasst 1,5 Millionen Euro

Durch die einschränkenden Maßnahmen in der Kinderbetreuung aufgrund der Corona-Krise haben zahlreiche private Kinderbetreuungseinrichtungen ihren Betrieb vorsorglich heruntergefahren und die Betreuungszeiten entsprechend angepasst. Während dieser Zeit wurden auch Elternbeiträge reduziert.
„Ohne diese Beiträge können die privaten Einrichtungen jedoch nicht weiterbestehen. Deshalb hat das Land einen Fonds mit 1,5 Millionen Euro eingerichtet, um private Kinderbetreuungseinrichtungen zu unterstützen“, informiert Bildungslandesrätin Beate Palfrader. „Mit dem Fonds setzen wir aber auch ein Zeichen im Sinne der Eltern, indem wir sie finanziell entlasten und gleichzeitig die weitere Existenz der Kinderbetreuungseinrichtung sichern. “ In Tirol gibt es 165 Kinderkrippen, 80 Kindergärten und 40 Horte, also insgesamt 285 Einrichtungen, die von privaten Erhaltern getragen werden.
Auch die Elternbeiträge für Tageseltern, Kinder- und Spielgruppen werden vom Land Tirol für diese Zeit unter den gleichen Voraussetzungen gefördert.

Die jeweilige Förderung beträgt die Höhe des monatlichen Ausfalls von Elternbeiträgen mit einer Deckelung pro Kind und wird für maximal zwei Monate gewährt. Anträge können ab sofort bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit unter www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/gesellschaft-und-arbeit/foerderungen/, COVID-Maßnahmen – Elternbeiträge für private Kinderbetreuungseinrichtungen, eingebracht werden.

Unterstützung auch für Gemeinden

„Die Tiroler Gemeinden stehen vor der finanziellen Herausforderung, laufende Kosten bei gleichzeitigem Einnahmenentfall weiterhin zu tragen. Vonseiten des Landes wurde aus diesem Grund bereits ein Maßnahmenpaket in der Höhe von 70 Millionen Euro für die Gemeinden beschlossen – dabei ist auch die Unterstützung für Infrastrukturmaßnahmen betreffend die örtliche Kinderbetreuung enthalten“, informiert Gemeindelandesrat Johannes Tratter. „Wir unterstützen die Gemeinden, indem die Personalförderungen für Bedienstete von Kinderbetreuungseinrichtungen nicht gekürzt werden – auch wenn in dieser Zeit in ihren Einrichtungen keine bzw. eine eingeschränkte Betreuung stattfand“, ergänzt LRin Palfrader. Das Land hatte den Schritt des Tiroler Gemeindeverbands begrüßt, welcher den Gemeinden empfohlen hatte, keine Elternbeiträge während der betreuungslosen Zeit vorzuschreiben. Die Tiroler Gemeinden betreiben insgesamt 558 Kinderbetreuungseinrichtungen. (Quelle: Land Tirol)

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