LRin Palfrader: „Land stärkt die zeitgenössische Kunstproduktion in Krisenzeiten“
Arbeitsstipendien und Atelierförderung beantragen
Zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise auf den Kulturbereich hat das Land Tirol die Vergabe von Arbeitsstipendien und Atelierförderungen beschlossen.
„Ab sofort können freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten bei der Abteilung Kultur mit einem eigenen Online-Antragsformular um ein Arbeitsstipendium für ein künstlerisches Vorhaben ansuchen. Ein solches Stipendium ist mit maximal 3.000 Euro dotiert und kann für die Dauer von höchstens drei Monaten gewährt werden. Bewerbungen werden bis zum 15. Mai 2020 angenommen“, informiert Kulturlandesrätin Beate Palfrader. AntragstellerInnen müssen ihren Geburtsort oder Lebensmittelpunkt in Tirol haben, weiters müssen sie ein einschlägiges Studium bzw. eine entsprechende Berufsausbildung oder die kontinuierliche Arbeit im jeweiligen Fach nachweisen sowie ihr Projekt beschreiben.
Auch für die Kosten von Ateliers werden Zuschüsse in Form von Atelierförderungen für die Dauer von sechs Monaten gewährt, wobei der monatliche Zuschuss 200 Euro, also insgesamt 1.200 Euro, beträgt. LRin Palfrader: „Damit wollen wir einen Beitrag leisten, um die aktuell besonders schwierigen Arbeitsbedingungen für bildende Künstlerinnen und Künstler in unserem Land zu verbessern“. Eine Online-Antragstellung auf Atelierförderung ist ab 24. April bis zum 15. Mai 2020 möglich. Freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler müssen ihren Wohnsitz und ihr Atelier in Tirol haben, einen Nachweis über ein einschlägiges Studium bzw. eine entsprechende Berufsausbildung oder die kontinuierliche künstlerische Arbeit erbringen und belegen, dass ein finanzieller Bedarf auf eine Atelierförderung besteht.
Die Kulturlandesrätin hält zudem fest, dass als weitere Unterstützungsmaßnahme auch das Kunstankaufsbudget des Landes auf 300.000 Euro erhöht wird. Für Ankäufe durch die Kunstankaufskommission des Landes wird der 31. Mai 2020 als zusätzlicher Einreichtermin festgelegt
„Die momentane Situation ist aufgrund des Veranstaltungsverbots und der damit verbundenen Einnahmenverluste für den gesamten Kulturbereich sehr schwierig. Mit den genannten Soforthilfemaßnahmen wollen wir insbesondere freischaffende Künstlerinnen und Künstler rasch und unbürokratisch unterstützen. Unser Ziel ist es, die Krise gemeinsam bestmöglich zu bewältigen und die Vielfalt des Kunstschaffens in Tirol auch in Zukunft zu erhalten“, so LRin Palfrader.
Die entsprechenden Richtlinien und das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Abteilung Kultur unter www.tirol.gv.at/kunst-kultur/kulturfoerderungen/covid-19-soforthilfefonds/. (Quelle: Land Tirol)
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