Weitere Erleichterungen bei Corona-Kurzarbeit – Übernahme der Dienstgeberbeiträge ab dem ersten Monat

Auf ein neues Kurzarbeitsmodell einigten sich heute die Bundesregierung und die Sozialpartner um die heimischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber auch die Arbeitsgeber zu unterstützen, und damit Arbeitsplätze zu sichern. Während der Coronakrise werden künftig Dienstgeberbeiträge ab dem ersten Monat durch das AMS übernommen. Bisher war eine Übernahme der Arbeitgeberbeiträge durch das AMS erst ab dem vierten Monat geplant. Die Absicherung von so vielen Arbeitsplätzen wie möglich und die Gesundheit der Menschen ist weiterhin das oberste Ziel der Bundesregierung.
Für das Corona-Kurzarbeitsmodell, das am vergangenen Wochenende vom Nationalrat beschlossen wurde, stehen insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung. Weiters ist das neue Modell allen Unternehmen zugänglich, unabhängig von der Größe oder Branche. Ziel des neuen Kurzarbeitsmodells ist auch eine vereinfachte Abwicklung sowie die Möglichkeit, die Arbeitszeit über längere Perioden innerhalb eines Durchrechnungszeitraums auf bis zu Null zu senken. Die nun getroffene Einigung, die Dienstgeberbeiträge ab dem ersten Monat zu übernehmen hilft vor allem Betrieben in der Dienstleistungsbranche.

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